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   VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080   

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https://dejure.org/2015,29468
VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080 (https://dejure.org/2015,29468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080 (https://dejure.org/2015,29468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2015 - 9 ZB 15.30080 (https://dejure.org/2015,29468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtliches Gehör bei Verzicht auf mündliche Verhandlung;Recht minderjähriger Kinder auf Umgang mit dem Vater Asylrecht Türkei; Abschiebungshindernis; Geltendmachung einer Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung eines Asylsuchenden bei Abschiebung in die Türkei

  • rewis.io

    Keine Zulassung der Berufung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs oder Divergenz in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung eines Asylsuchenden bei Abschiebung in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Der Kläger macht im Zulassungsantrag geltend, das Verwaltungsgericht habe die dem Kläger drohende Gefahr einer Verschlimmerung seiner Erkrankung im Falle einer Rückführung entgegen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15/12 - BVerwGE 146, 12 und BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383) nicht geprüft, sodass eine Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung vorliege.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Der Kläger macht im Zulassungsantrag geltend, das Verwaltungsgericht habe die dem Kläger drohende Gefahr einer Verschlimmerung seiner Erkrankung im Falle einer Rückführung entgegen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15/12 - BVerwGE 146, 12 und BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383) nicht geprüft, sodass eine Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung vorliege.
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 9 ZB 14.30457

    Asylrecht Sierra Leone; Abschiebungsverbot; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) lässt sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen, da dieser Zulassungsgrund lediglich benannt, aber nicht in einer dem Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG genügenden Weise ausgeführt wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 9 ZB 14.30457 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03

    Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Die im Zulassungsvorbringen letztlich kritisierte unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes, die Ergebnisdivergenz und die Abweichung bei der Beurteilung des Einzelfalls genügen nicht für die Annahme einer Divergenz (vgl. Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 124 Rn. 42; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124 Rn. 42; BVerwG, B.v. 15.5.2003 - 9 BN 4/03 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 13a ZB 15.30028

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Protokoll; Beweisanregung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 13a ZB 15.30028 - juris Rn. 4; Kraft in Eyermann, a.a.O., § 138 Rn. 31 f).
  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 13a ZB 15.30035

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Voraussetzung ist die Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes, mit dem die Vorinstanz einem in der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 13a ZB 15.30035 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 9 ZB 13.30052

    Asylrecht Türkei; Divergenz; Aufklärungsrüge; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Eine Berufungszulassung wegen Divergenz setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in einer für seine Entscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage eine Position eingenommen hat, die von derjenigen abweicht, die ein in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG genanntes Divergenzgericht einer seiner Entscheidungen tragend zu Grunde gelegt hat (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 9 ZB 13.30052 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124 Rn. 42).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 9 ZB 13.30272

    Asylrecht Türkei; mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 15.30080
    Eine eventuelle fehlerhafte Sachverhaltsaufklärung oder Rechtsanwendung des Verwaltungsgerichts können eine Divergenzrüge nicht begründen (BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 9 ZB 13.30272 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 ZB 15.50140

    Verwaltungsgerichte, Beweisantrag, Gehörs, Klägers, VGH München, Asylrecht

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 9 ZB 15.30080 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 15 ZB 22.31093

    Einstellung des Asylverfahrens wegen Nichtwahrnehmung eines Anhörungstermins

    Abgesehen davon hat der Kläger durch den Verzicht auf mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 25. Juli 2022 vor dem Verwaltungsgericht auch nicht alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, so dass schon aus diesem Grund eine Verletzung rechtlichen Gehörs ausscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 9 ZB 15.30080 - juris Rn. 4).
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